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Standsicherheitsprüfung

Das Standsicherheitsprüfverfahren der Roch Services GmbH

Herzstück des Verfahrens ist ein mobiles Prüfgerät, das an praktisch jedem Standort eingesetzt werden kann. Ein hydraulischer, fein geregelter Zylinder belastet zeitgesteuert das Mastsystem auf ca. 2 m Höhe. Sie erzeugt im Mast ein kontinuierlich steigendes Biegemoment, das die natürliche Belastung durch Wind, der ein Mast ausgesetzt ist, simuliert. Die Standsicherheitsprüfung besteht aus einem Druck- und einem Zugvorgang und wird in zwei verschiedenen Achsen, die um 90 Grad versetzt sind, durchgeführt. Dadurch ist es möglich, die gefährdeten Bereiche zu überprüfen. Die eingeleitete Kraft und die erzeugte Auslenkung des Mastes in Verbindung mit der Zeitkomponente werden gleichzeitig gemessen, erfasst und in Kraft-Weg- bzw. Kraft-Zeit-Diagrammen ausgewertet.

Bereits vor Ort erfolgt eine erste Beurteilung. Ermöglicht wird dies durch eine speziell entwickelte Software, die auch den Prüfvorgang ständig überwacht und damit ein Höchstmaß an Aussagefähigkeit, Sicherheit und Reproduzierbarkeit bietet. Nach Abschluss der Prüfmaßnahmen vor Ort werden alle Kennlinien in einer zweiten Funktionsanalyse erneut und unabhängig nach dem Vieraugenprinzip bewertet. Die gesammelten Daten spiegeln sich in den Ergebnissen der Prüfprotokolle für den Kunden wider.

Das Prüfverfahren ist ...

  • Sicher
  • Juristisch verwertbar
  • Reproduzierbar
  • Zuverlässig
  • Zertifiziert
  • Mit Unternehmensakkreditierung
  • Schnell und flexibel
  • Nachvollziehbar
  • In vielen Ländern Europas patentiert

Sie erhalten Auskunft über ...

  • Mast-Geometrie
  • Manschetten
  • Identifizierungsdaten
  • Material
  • Mastklappentyp
  • Lichtbild des Mastes
  • Masthöhe/Wandstärke
  • Leuchttyp
  • Visuelle Auffälligkeiten
  • Anbauteile
  • Standortmerkmale
  • GPS-Koordinaten (optional)
  • Beschichtungen
  • Bodenbelag (Einspannungsart)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung (optional)

Prüfobjekte sind ...

  • Brückenmaste

  • Gaslaternen

  • Lichtmaste

  • Lichtsignalanlagen

Warum sie prüfen sollten

Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit

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Kommunen und Betreiber von Anlagen mit stehend verankerten Systemen haben eine
Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass sie dafür verantwortlich sind und Sorge tragen müssen, dass von den stehend verankerten Systemen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Der im regelmäßigen Turnus nicht differenzierbare Austausch von Masten (z. B. nach Baujahr) verursacht unnötig hohe Kosten und belastet das vorhandene Budget enorm. Der Wirtschaftlichkeits-Grundsatz wird außer Acht gelassen, wenn intakte Masten in großer Zahl ausgetauscht werden müssen, um so potenzielle Risiken auszuschließen. Besonders in Zeiten des nachhaltigen Wirtschaftens sollte ein solches Vorgehen vermieden werden. Aus dieser Situation, in der sich nahezu jede Verwaltung, jedes Unternehmen oder jeder Sportanlagenbetreiber befindet, gibt es jedoch einen sicheren, unkomplizierten und wirtschaftlichen Ausweg, das Prüfverfahren von Roch Services!

Akkreditierung / Zertifizierung​

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Die Roch Services GmbH ist ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes und nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich ausgesprochen:

„Nicht zerstörende Prüfung (Belastungsprüfung) der Standsicherheit von Masten und ähnlichen stehenden und verankerten Systemen“.

Durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) als unabhängige Stelle wird das Managementsystem als auch die technische Kompetenz der Roch Services GmbH regelmäßig überwacht. Nähere Einzelheiten zur Bedeutung der Akkreditierung können der Internetseite der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH entnommen werden.

Qualität

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Die Roch Standsicherheitsprüfung wurde in Zusammenarbeit mit Fachleuten der Metallurgie, Werkstoffkunde und Statik entwickelt. Staatlich anerkannte Gutachter haben
die Ergebnisse mehrfach überprüft und bestätigt.
Permanent führen wir intensive Forschungsarbeiten und Untersuchungen in den Bereichen der Schadensursachen und Schadensverläufe am Mastsystem durch. Die Ergebnisse fließen in unsere Arbeit ein. Und wir lassen unsere Leistung regelmäßig durch unabhängige Einrichtungen und Sachverständige prüfen.
Die Voraussetzung für einen hohen Qualitätsstandard sind unsere gut ausgebildeten Mitarbeiter. Aus diesem Grund werden unsere Mitarbeiter stetig im eigenen Kompetenzzentrum für Straßenbeleuchtung aus- und weitergebildet. Dort erhalten sie die erforderliche Qualifikation und das Bewusstsein für die Verantwortung gegenüber unserer Dienstleistung.

Studien

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Wir haben die erste bundesweite Studie zur Standsicherheit von Mastsystemen durchgeführt. Unsere Studie Infrastrukturprojekt Straßenbeleuchtung 2000 ermöglicht uns, statistische Aussagen zur Standsicherheit von Mastsystemen in Deutschland zu treffen. Dies sind beispielsweise die möglichen Schadensformen oder Einflussfaktoren.
Das Fazit unserer Studie ist, dass 3,3% der untersuchten Maste in Deutschland nicht standsicher sind. Das bedeutet, dass rein statistisch betrachtet 825.000 Maste eine tägliche Gefahr für den Menschen darstellen. Diese Zahl verdeutlicht den Bedarf aussagekräftiger Standsicherheitsprüfungen.

Rechtsgültigkeit / Rechtslage

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Kein Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Bereich, ob Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger, Sportler, oder der Besucher auf einer Sportanlage macht sich darüber Gedanken, ob die Masten, die das Geschehen beleuchten, sicher stehen. Das müssen sie auch nicht, denn dafür tragen selbstverständlich verantwortungsbewusste Betreiber der Anlagen Sorge, ob es nun Kommunen oder Vereine sind. Der Masteigentümer ist dafür verantwortlich, dass von diesem keine Gefahr ausgeht, sagt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Und wie kann man sicherstellen, dass kein Mast umbricht? – Ganz einfach: Durch eine regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit.

Die Roch Standsicherheitsprüfung bietet umfassende und verlässliche Informationen sowie juristisch verwertbare Aussagen über die Standsicherheit von stehend verankerten Systemen. Das sind eindeutige Vorteile für Betreiber und Eigentümer!

Fall A

Die Unterhaltung und Pflege einer Sportanlage ist einem Verein übertragen worden, der damit auch für die Flutlichtmasten zuständig ist. Wer ist tatsächlich in der Versicherungspflicht?

Martin Brück von Oertzen*:

Das kommt darauf an, wem der Flutlichtmast gehört. Sind sie Eigentum des Vereins, ist dieser zuständig. Handelt es sich um städtische Anlagen, die der Verein nutzt, ist die Kommune in der Pflicht. Das gilt selbst dann, wenn im Nutzungsvertrag steht, dass der Verein sich auch um die Masten kümmert. In diesem Fall muss die Kommune kontrollieren, ob der Vereinsich tatsächlich kümmert. Tut er es nicht, haftet letztlich der Besitzer, also die Stadt. Schuldrechtlich kann die Verkehrssicherungspflicht übertragen werden, tatsächlich los wird ein Besitzer sie aber nie.


Fall B

Eine Sportliegenschaft ist per Erbpacht dem Sportverein für 100 Jahre übertragen. Wer ist hier in der
Verkehrssicherungspflicht?

Martin Brück von Oertzen*:

Per Erbpacht kann nur ein Grundstück übertragen werden, nicht ein Sportplatz. Hat der Verein auf diesem dann Flutlichtmasten errichtet, gehören sie ihm, also ist er in der Pflicht, diese Anlagen verkehrssicher zu halten. Bei Erbpacht ist also der Sportverein Eigentümer aller Anlagen und deswegen verkehrssicherungspflichtig.


* Martin Brück von Oertzen, Mediator und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und auf kommunale Unternehmen spezialisiert.